Chancen, Risiken und Nebenwirkungen
Digital Health und Telemedizin
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12. Mai 2020
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Berlin
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Konferenzen
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990,00 zzgl. 19% MwSt.
(Ab dem zweiten Teilnehmer einer Firma/Institution beträgt die Gebühr 750,00 € zzgl. MwSt. Sollten Sie das Online-Formular nutzen, reduziert sich die Gebühr um 10,00 € zzgl. MwSt.)
- Der (veränderte) Rechtsrahmen für Fernbehandlungen
- Fernbehandlung – die Zukunft aus medizinischer Sicht
- Die haftungsrechtlichen Implikationen von Fernbehandlungen
- Digital Health in der ambulanten GKV-Versorgung
- eRezept, Gesundheits-Apps und AU-Bescheinigungen übers Internet
- Datenschutz, Datensicherheit und digitale Authentifizierung bei digitalen Gesundheitslösungen
Zielsetzung
Knapp 2 Jahre nach dem 121. Deutschen Ärztetag und der Liberalisierung der berufsrechtlichen Regelungen zur Fernbehandlung haben nahezu alle Landesärztekammern ihre Satzungsregelungen entsprechend angepasst. Danach ist die ausschließliche Beratung oder Behandlung von Patientinnen und Patienten über Kommunikationsmedien nun im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt gewahrt wird. Das Vertragsarztrecht und der EBM haben nachgezogen und die Tür zur Regelversorgung mehr als nur einen Spalt weit aufgemacht.
Das eröffnet telemedizinischen Angeboten und digitalen Gesundheitsprodukten neue Perspektiven. (eHealth-)Anbieter stehen mit innovativen Angeboten in den Startlöchern oder haben den Markteintritt bereits vollzogen. Der Boom in diesem Bereich hat sogar dazu geführt, dass auf dem 122. Deutschen Ärztetag 2019 bereits „wahre Goldgräberstimmung“ beklagt wurde.
Auf der Überholspur scheinen auch die digitalen Gesundheitsanwendungen („DiGA“), die ab 2020 im „fast track“-Verfahren binnen Monaten in die GKV-Versorgung und -Erstattung gelangen sollen.
Aktuell sind im Zusammenhang mit telemedizinischen Angeboten noch zahlreiche – insbesondere auch rechtliche – Fragen offen, u.a.: In welchem Umfang und in welcher Form sind telemedizinische Leistungen aktuell und künftig zulässig? Welche Grenzen bestehen, welche sollen fallen und welche weiteren rechtlichen Änderungen sind erforderlich? Wer haftet? Und wer bezahlt für telemedizinische Leistungen und digitale Gesundheitsprodukte? Wie erfolgt die Identifizierung mittels einer elektronischen Signatur und welche (rechtliche) Bedeutung hat sie? Wie darf für telemedizinische Leistungen geworben werden? Wird der Datenschutz zur entscheidenden Hürde?
Welche Chancen, Risiken und Nebenwirkungen sich aus dem gerade erst in Bewegung geratenen Rechtsrahmen für die Digitalisierung des Gesundheitswesens ergeben, wollen wir auf dieser Veranstaltung besprechen.

Referenten
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Director Legal, SyndikusanwaltDr. Julian BraunHeartbeat Labs GmbH, Berlin
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PräsidentErik BodendieckSächsische Landesärztekammer, Dresden
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Fachanwalt für MedizinrechtDr. iur. Daniel GeigerGND Geiger Nitz Daunderer Rechtsanwälte PartG mbB, München
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Leiter des Zentrums für kardiovaskuläre Telemedizin, Oberarzt für KardiologieProf. Dr. med. Friedrich Koehler, FESCMedizinische Klinik m. S. Kardiologie und Angiologie, Charité - Universitätsmedizin Berlin
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GründerDavid MeinertzCEO ZAVA (bisher DrEd)
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Fachanwalt für MedizinrechtDr. Gerhard NitzGND Geiger Nitz Daunderer Rechtsanwälte PartG mbB, München
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Sachverständiger für Datenschutz, GeschäftsführerMike PetermpP Group / yourprivacyfirst, Landau
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Fachanwalt für MedizinrechtFrank SarangiJORZIG Rechtsanwälte, Düsseldorf
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Fachanwalt für MedizinrechtDr. iur. Thomas WillaschekD+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin,
Anmeldung zur Veranstaltung
Teilnehmer