DRGs und Pflegebudget 2021
Entgeltverhandlungen in Krisenzeiten
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24. November 2020
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Köln
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Konferenzen
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Uhrzeit: 9:30 - 17:30 Uhr
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Virtuelle Teilnahme möglich
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990,00 zzgl. 19% MwSt.
(bei Online-Anmeldung über das Anmeldeformular. Ab dem zweiten Teilnehmer einer Firma/Institution beträgt die Gebühr 750,00 € zzgl. MwSt. Auf Anmeldungen, die via Fax oder Post eingehen, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt.
Company-Flatrate - Virtuelle Teilnahme für alle Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen: € 2.450,- zzgl. MwSt.. Sprechen Sie uns an.)
SCHWERPUNKTE:
- Rechtliche Rahmenbedingungen für die Leistungs- und Entgeltverhandlungen 2020/2021
- Nachwirkungen der Regelungen zur Covid-19-Pandemie auf die Entgeltverhandlung 2020/2021
- Das aG-DRG-System 2021
- Ausgliederung der Pflege aus den G-DRGs
- Verhandlung des Pflegebudgets
- Zuschlags- und Abschlagstatbestände 2021
- Umgang mit dem Fixkostendegressionsabschlag
- Strategische Ausrichtung von Verhandlungen Leistungsplanung 2021
- Pflegepersonaluntergrenzen: Neuerungen 2021
- Pflegepersonalquotient
ZIELSETZUNG:
Seit Ausbruch der Covid-19-Pandemie befindet sich die Krankenhausfinanzierung im Krisenmodus. Neben DRGs und modifiziertem Pflegebudget bestimmen Freihaltepauschalen und Zuschläge zur Kompensation von Mehrkosten für Schutzkleidung sowie Förderungen für die Bereitstellung zusätzlicher Intensivkapazitäten die Finanzierung der Krankenhausleistungen. Nachdem der Gesetzgeber zu Beginn der Pandemie zunächst dafür Sorgen musste, dass die Liquidität der Krankenhäuser gesichert wird, gilt es nun das Zusammenspiel der Erlösarten im Sinne einer Budgetsystematik zu regeln. Dabei wird auch zu beachten sein, dass in Folge des vorsorglichen Freihaltens von Betten für den befürchteten Anstieg von Covid-19-Patienten das nach DRGs zu bemessende Leistungsniveau der Krankenhäuser 2020 im Vergleich zu Vorjahren in den meisten Krankenhäusern deutlich gesunken ist. Wie geht es unter diesen Umständen weiter mit Mehr- und Mindererlösausgleichen und dem Fixkostendegressionsabschlag?
Neben der seit 2003 geltenden fallpauschalierten Vergütung wurde 2020 mit dem Pflegebudget die Selbstkostendeckung für die Pflege auf bettenführenden Stationen eingeführt. Frühe Verhandlungsergebnisse zum Pflegebudget blieben aber aus. Pandemiebedingt wurden viele der bereits angesetzten Verhandlungen verschoben. Umso mehr dürften die für die zweite Jahreshälfte 2020 geplanten Schiedsstellentermine zum Thema Pflegebudget von den Krankenhäusern mit großer Spannung erwartet werden. Gleiches gilt für die Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen und die geplante Einführung des Pflegepersonalquotienten.
Mit dieser ZENO-Veranstaltung werden Ihnen kompetente und praxiserfahrene Referenten die notwendigen Informationen für die Leistungs- und Entgeltverhandlungen 2021 vermitteln. Die zu berücksichtigenden Einflussfaktoren auf die Verhandlungen durch Änderungen des G-DRG-Systems sowie der gesetzlichen Rahmenbedingungen werden detailliert vorgestellt und mit den Teilnehmern diskutiert. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Budgetverhandlungen für die sogenannten „Psych-Fächer“ nicht Gegenstand dieser Veranstaltung sind.
Das Seminar beleuchtet ausschließlich die Aspekte der Krankenhausfinanzierung für die Somatik. Es richtet sich an Vertreter der Leistungserbringer.

Referenten
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PartnerDr. med. Holger BunzemeierRoeder & Partner, Senden
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GeschäftsführerDr. med. Frank HeimigInEK Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH, Siegburg
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GeschäftsführerDipl.-Bw. Martin HeumannKrankenhauszweckverband Rheinland e.V., Köln
Teilnahme
Anmeldung zur Veranstaltung
Teilnehmer