Sicheres Navigieren im Spannungsfeld von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Strafrecht
Der Hybridvertrag – Neue Wege des flexiblen Personaleinsatzes im Krankenhaus
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06. Mai 2021
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Frankfurt a.M.
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Konferenzen, Seminare, Web-Seminar
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Uhrzeit: 9:30 - 17:30 Uhr
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Virtuelle Teilnahme möglich
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990,00 zzgl. 19% MwSt.
(bei Online-Anmeldung über das Anmeldeformular. Ab dem zweiten Teilnehmer einer Firma/Institution beträgt die Gebühr 750,00 € zzgl. MwSt. Auf Anmeldungen, die via Fax oder Post eingehen, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt.
€ 2.450,- zzgl. MwSt. Gruppenpackage Online-Teilnahme für max. 10 Personen eines Unternehmens.
€ 4.850,- zzgl. MwSt. Company-Flatrate Online-Teilnahme für max. 40 Personen eines Unternehmen. Sprechen Sie uns an.)
SCHWERPUNKTE:
- Honorararztverträge und Haftungsrisiken für Krankenhäuser und Geschäftsführung
- Personaleinsatz und Betriebsprüfung. Lehren aus Ermittlungsverfahren: Wie Ermittlungsbehörden denken und mit Zoll und DRV kooperieren
- Die Problematik unbewältigter Altlasten: gelebte Altverträge trotz rechtlicher Änderungen, rechtssichere Vergangenheitsbewältigung
- Rechtsübergreifende Lösung im Arbeits-, Beitrags- und Steuerrecht
- Vertragspartner aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive: Einzelperson, BAG oder MVZ GmbH
- Der Hybridvertrag, sozial- und arbeitsrechtliche Grundlagen
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge – Ausgestaltung der einzelnen Verträge im ANÜ-Modell Vergütung im Hybridmodell und bei Arbeitnehmerüberlassung
- Kombinationswege Hybridmodell und Arbeitnehmerüberlassung bewerten
- Steuerliche Fragen: Lohnsteuer, Umsatzsteuer
ZIELSETZUNG:
Krankenhäuser benötigen Flexibilität beim Personaleinsatz. Dies gilt im Bereich des ärztlichen Personals, der Pflege und der Geburtshilfe. Flexibilität setzt die Möglichkeit voraus, Leistungen auch durch Personal erbringen zu lassen, das nicht in dem starren Korsett des Arbeitsvertrages eingebunden ist. Verträge mit freien Mitarbeitern sind aber spätestens seit der sogenannten Honorararztentscheidung des BSG vom 4. Juni 2019 risikobehaftet. Neben den Beitragsrisiken treten steuerliche und strafrechtliche Risiken auf, die regelmäßig zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern des Krankenhauses und der am Vertragsschluss Beteiligten führen.
Das Hybridmodell, das von den Referenten entwickelt und befürwortet wird, bietet einen Ausweg aus der Dilemma-Situation. Es eröffnet die Möglichkeit, Ärzte, Hebammen und Pflegekräfte außerhalb eines Arbeitsvertrages und starrer zeitlicher Grenzen rechtssicher im Krankenhaus tätig werden zu lassen.
Der Hybridvertrag wird aus der Perspektive des Sozial- und Arbeitsrechts und anhand der von den Gerichten herangezogenen Maßstäbe vorgestellt. Einzelne Regelungsbausteine werden dargelegt und anhand von Vertragsklauseln veranschaulicht. Es werden Wege aufgezeigt, derartige Verträge zu konzipieren. Da vielfach trotz Änderung der Rechtslage noch keine Umstellung der vertraglichen Grundlage der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern erfolgt ist, sitzen viele Einrichtungen noch auf einem Pulverfass, das mit den im Workshop thematisierten Mitteln entschärft werden kann.

Referenten
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RechtsanwaltProf. Dr. jur. Hendrik SchneiderKanzlei für Wirtschafts- & Medizinstrafrecht, Wiesbaden
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Thorsten EbermannRechtsanwalt, Fachanwalt für Medizin- und Strafrecht, Partner, GND - Geiger Nitz Daunderer, Berlin / München; Geschäftsführer/Justiziar, Bundesverband Niedergelassener Kardiologen (BNK)
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Vorsitzender RichterStephan RittwegerBayerisches Landessozialgericht, München
Teilnahme
ZENO-Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen, die solide Informationen für Entscheidungen benötigen, wo immer sie diese zu treffen haben. Als Entscheidungsträger im Krankenhaus, in der Industrie, in der Krankenversicherung, als Arzt in der Praxis oder in Kassenärztlichen Vereinigungen, als Anbieter von Dienstleistungen sowie als Vertreter von interessierten Verbänden.
Anmeldung zur Veranstaltung
Teilnehmer