Sicheres Navigieren im Spannungsfeld von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Strafrecht
Der Hybridvertrag – Neue Wege des flexiblen Personaleinsatzes im Krankenhaus
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17. Februar 2021
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Online
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Konferenzen, Web-Seminar
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Uhrzeit: 9:30 - 17: 30 Uhr
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Virtuelle Teilnahme möglich
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990,00 zzgl. 19% MwSt.
(bei Online-Anmeldung über das Anmeldeformular. Ab dem zweiten Teilnehmer einer Firma/Institution beträgt die Gebühr 750,00 € zzgl. MwSt. Auf Anmeldungen, die via Fax oder Post eingehen, erheben wir eine zusätzliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt.
€ 2.450,- zzgl. MwSt. Gruppenpackage Online-Teilnahme für max. 10 Personen eines Unternehmens.
€ 4.850,- zzgl. MwSt. Company-Flatrate Online-Teilnahme für max. 40 Personen eines Unternehmen. Sprechen Sie uns an.)
SCHWERPUNKTE:
- Der Hybridvertrag, sozial- und arbeitsrechtliche Grundlagen
- Vertragspartner Einzelperson
- Vertragspartner BAG oder MVZ GmbH, Unterschiede und Gemeinsamkeiten aus sozialversicherungsrechtlicher Perspektive
- Arbeitnehmerüberlassungsverträge – Ausgestaltung der einzelnen Verträge im ANÜ-Modell Vergütung im Hybridmodell und bei Arbeitnehmerüberlassung
- Lehren aus Ermittlungsverfahren im Bereich Personaleinsatz: Wie Ermittlungsbehörden denken und mit Zoll und DRV kooperieren
- Steuerliche Fragen: Lohnsteuer, Umsatzsteuer
- Die Problematik unbewältigter Altlasten: gelebte Altverträge trotz rechtlicher Änderungen, rechtssichere Vergangenheitsbewältigung
ZIELSETZUNG:
Krankenhäuser benötigen Flexibilität beim Personaleinsatz. Dies gilt im Bereich des ärztlichen Personals, der Pflege und der Geburtshilfe. Flexibilität setzt die Möglichkeit voraus, Leistungen auch durch Personal erbringen zu lassen, das nicht in dem starren Korsett des Arbeitsvertrages eingebunden ist. Verträge mit freien Mitarbeitern sind aber spätestens seit der sogenannten Honorararztentscheidung des BSG vom 4. Juni 2019 risikobehaftet. Zu den Beitragsrisiken treten steuerliche und strafrechtliche Risiken auf, die regelmäßig zur persönlichen Haftung von Geschäftsführern des Krankenhauses und der am Vertragsschluss Beteiligten führen.
Das Hybridmodell, das von den Referenten entwickelt und befürwortet wird, bietet einen Ausweg aus der Dilemma-Situation. Es eröffnet die Möglichkeit, Ärzte, Hebammen und Pflegekräfte außerhalb eines Arbeitsvertrages und starrer zeitlicher Grenzen rechtssicher im Krankenhaus tätig werden zu lassen.
Der Hybridvertrag wird aus der Perspektive des Sozial- und Arbeitsrechts und anhand der von den Gerichten herangezogenen Maßstäbe vorgestellt. Einzelne Regelungsbausteine werden dargelegt und anhand von Vertragsklauseln veranschaulicht. Es werden Wege aufgezeigt, derartige Verträge zu konzipieren. Da vielfach trotz Änderung der Rechtslage noch keine Umstellung der vertraglichen Grundlage der Zusammenarbeit mit freien Mitarbeitern erfolgt ist, sitzen viele Einrichtungen noch auf einem Pulverfass, das mit den im Workshop thematisierten Mitteln entschärft werden kann.

Referenten
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Lehrstuhl für StrafrechtProf. Dr. jur. Hendrik SchneiderJuristenfakultät, Universität Leipzig
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Rechtsanwalt / PartnerThorsten EbermannGND - Geiger Nitz Daunderer
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Vorsitzender RichterStephan RittwegerBayerisches Landessozialgericht, München
Teilnahme
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Teilnehmer