ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

Für unsere Geschäftsbeziehung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ZENO GmbH, Bonngasse 10, 53111 Bonn in der aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nur an, wenn diese von uns schriftlich mit Unterschrift der Geschäftsleitung zugestimmt wurde. Wir behalten uns vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

Die auf dieser Seite zusammengefassten AGB beinhalten Regelungen zu:

  1. Bildungsangebote (Seminare, Reisen, E-Learning, Webinare)
  2. Mediennutzung, Magazinkauf, Abonnement
  3. Anzeigenschaltungen
  4. Sonstiges

I. Bildungsangebote (Seminare, Reisen, E-Learning, Webinare)

Für die Buchung von Seminaren, Kursen, Konferenzen, Workshops, Reisen, Webinaren und sonstigen Veranstaltungen (im Folgenden „Veranstaltung“) regeln diese AGB das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und ZENO GmbH („ZENO“), Bonngasse 10, 53111 Bonn. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

Zusätzlich gelten die den jeweiligen Veranstaltungsprogrammen beigefügten „Allgemeinen Buchungshinweise“.

Für Verträge über Verkäufe, Lieferungen und Leistungen von ZENO, einschließlich zur Verfügung stellen elektronischer Produkte, gelten ausschließlich die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Sollten auf den Seiten www.zeno24.de und www.transformationleader.de werden zudem Leistungen folgender Unternehmen angeboten: Monrealisten GmbH, Tutoolio GmbH. Für Bestellungen und Einkauf von Leistungen dieser Unternehmen gelten ausschließlich die entsprechenden AGB dieser Unternehmen.

Anmeldung/Anmeldebestätigung

  1. Der Teilnehmer kann sich über Internet, Brief, Telefax oder E-Mail anmelden. Der Eingang der Anmeldung wird per E-Mail bestätigt. Diese Eingangsbestätigungs-E-Mail führt jedoch noch nicht zum Abschluss des Seminarvertrages und zu einer verbindlichen Anmeldung. Erst wenn ZENO die Anmeldung geprüft und per E-Mail bestätigt hat, dass die Anmeldung des Teilnehmers verbindlich ist, kommt der Seminarvertrag zwischen dem Teilnehmer und ZENO zustande.
  2. Der Seminar- und Webinarvertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die im Seminarkatalog angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Spätestens 7 Tage vor dem Veranstaltungsdatum wird der Teilnehmer entsprechend informiert.

Stornierungen

  1. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung sowie die Rechnung.
  2. Bei Abmeldung eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fallen Stornierungskosten in Höhe von € 50,00 (zzgl. gesetzliche MwSt.) an. Bei Abmeldungen, die später als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, berechnen wir 50 % der Konferenzgebühr und später als 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn die gesamte Gebühr. Wir akzeptieren ohne zusätzliche Kosten gerne einen Stellvertreter.
  3. Für Studienreisen gelten folgende Stornierungsregeln: Bei Abmeldung eines Teilnehmers von einer Studienreise fallen Stornierungskosten in Höhe von 50% des Rechnungsbetrages an (zzgl. gesetzliche MwSt.) an. Bei Abmeldungen, die später als 30 Tage vor Reisebeginn eingehen, berechnen wir 100 % des Reisegebühr.
  4. Für Webinare gelten folgende Stornierungsregeln: Bei Abmeldung eines Teilnehmers bis 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin fallen Stornierungskosten in Höhe von € 50,00 (zzgl. gesetzliche MwSt.) an, bei Abmeldungen, die später als 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingehen, die gesamte Gebühr. Wir akzeptieren ohne zusätzliche Kosten gerne einen Stellvertreter. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Es gelten die AGB.
  5. Zur Fristenwahrung müssen Stornierungen schriftlich erfolgen. Es gilt der Posteingang. Programmänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Absage von Veranstaltungen

Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen (z. B. wegen Erkrankung des Referenten, ohne dass ein Ersatzreferent zur Verfügung steht) nicht möglich, ist ZENO berechtigt, die Veranstaltung abzusagen. Die Teilnehmer werden umgehend informiert. Die Veranstaltungsgebühr wird in diesem Fall erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere der Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, sind ausgeschlossen.

Änderungen des Veranstaltungsverlaufs

ZENO behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und den Ablauf der Veranstaltungen zu ändern oder einzelne Vorträge einer Veranstaltung zu ersetzen, umzugestalten oder entfallen zu lassen, soweit dies keinen Einfluss auf den Gesamtcharakter der Veranstaltung hat.

Ablehnung einer Anmeldung

ZENO kann ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zu einer Veranstaltung zurückweisen.

Fälligkeit und Zahlung, Verzug, Aufrechnung

Die Höhe der Teilnahmegebühren ergibt sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm, das im Seminarkatalog enthalten ist.

Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung fällig. Informationen zu der Bankverbindung finden Sie im Seminarkatalog oder in der Bestätigungs-E-Mail. Die Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist ZENO berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem gesetzlichen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Veranstalter eingegangen, hat ZENO das Recht, dem Teilnehmer die Teilnahme an der Veranstaltung zu verwehren.

Der Teilnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. ZENO überlässt dem Besteller die Veranstaltungsunterlagen nur zur bestimmungsgemäßen Nutzung.

Die Änderung der Veranstaltungsunterlagen und die Nutzung geänderter Fassungen, die öffentliche Zugänglichmachung, insbesondere im Internet oder in anderen Netzwerken sowie die Verwendung in betriebsinternen Datenbanken sind nicht gestattet. Die – auch auszugsweise – Vervielfältigung, kostenlose oder entgeltliche Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von ZENO gestattet.

Bei der Veranstaltung entstandene Fotos und Filmaufnahmen werden im Rahmen von Beiträgen in ZENO-Publikationen, in Publikationen der jeweiligen Träger der Veranstaltungen, in sonstigen Zeitungen und Zeitschriften sowie im Internet veröffentlicht.

Teilnehmerliste und Bild- und Tonaufzeichnungen

ZENO verpflichtet sich, die vom Teilnehmer überlassenen Daten vertraulich zu behandeln. Wir verwenden die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen. Die Teilnehmer erscheinen mit Angabe von Namen, Funktion im Unternehmen, Unternehmen und Ort auf der Teilnehmerliste der gebuchten Veranstaltung. ZENO ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung mittels Bild und Tonträgern aufzuzeichnen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass er im Rahmen der Veranstaltung gefilmt und/oder fotografiert wird und diese Bild- und Tonaufzeichnungen verbreitet und öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen, und zwar in allen bekannten Medien einschließlich des Internets.

Haftung

Die vertragliche und die gesetzliche Haftung für Schadensersatz wegen leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, wird wie folgt beschränkt:

  1. ZENO haftet bei Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden;
  2. ZENO haftet nicht bei Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie wegen leichter Fahrlässigkeit im Übrigen.

Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz) sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden. Darüber hinaus gelten sie nicht, wenn und soweit ZENO eine Garantie übernommen hat.

Vorgenannte Ziffern gelten entsprechend für die Haftung von ZENO für vergebliche Aufwendungen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

 

II. Mediennutzung, Magazinkauf, Abonnement

Für den Bezug von Medien und das Nutzen des Online-Angebots der ZENO GmbH („ZENO“), Bonngasse 10, 53111 Bonn, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)

Urheberrecht

  1. Sämtliche Inhalte unserer Angebote sind – wenn sie nicht von Dritten eingestellt wurden – urheberrechtlich und markenrechtlich geschütztes geistiges Eigentum der ZENO. Auch von Dritten eingestellte Inhalte sind nicht frei benutzbar, sondern für die jeweiligen Nutzer oder Rechteinhaber als geistiges Eigentum geschützt. Die Inhalte stehen den Nutzern nur für den eigenen Gebrauch zur Verfügung. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere das Entfernen von Copyright-Vermerken, das Kopieren von Daten auf weitere Datenträger (mit Ausnahme von Sicherungskopien), das Kopieren von Daten in Netzwerke, das Abspeichern von Daten zur Verwendung in einem lokalen Retrievalsystem, die Verwendung ausgegebener Daten zur Herstellung mehr als nur einzelner Vervielfältigungsstücke, die Herstellung systematischer Sammlungen, die Verwendung und Erstellung von Kopien, die nicht ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen sowie jedwede Form der gewerblichen Nutzung ist ausgeschlossen und bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit ZENO. Diese Pflichten bestehen auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Haftung und Gewährleistung

  1. Es besteht kein Anspruch auf Nutzung unserer Angebote. Wartungsarbeiten, technische Ausfälle oder Fehler können dazu führen, dass sie nicht verfügbar sind. Darüber hinaus kann trotz aller Bemühungen nicht hundertprozentig ausgeschlossen werden, dass durch die Nutzung der Angebote Schäden entstehen, etwa wenn Dritte sie trotz aller Sicherheitsvorrichtungen zur Verbreitung von Viren oder Ähnlichem zu missbrauchen versuchen. Für Schäden, die aus der Nutzung der Angebote entstehen, übernehmen wir daher – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen – grundsätzlich keine Haftung, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln
  2. Wir übernehmen ausdrücklich keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Verlässlichkeit, Geeignetheit und Aktualität sowie Brauchbarkeit der Inhalte. Diese dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Hinweise, Empfehlungen und Auskünfte sind unverbindlich. Jegliche Verwendung der angebotenen Inhalte geschieht auf eigenes Risiko.
  3. Wir haften grundsätzlich nicht für fremde Inhalte, die über das Angebot erreichbar sind – etwa Inhalte fremder Internetseiten, auf die durch Links verwiesen wird oder die von Nutzern bei uns publiziert wurden. Solche fremden Inhalte ständig zu prüfen, ist weder möglich noch beabsichtigt; selbstverständlich distanzieren wir uns aber von allen Inhalten, die straf- oder haftungsrechtlich relevant sind oder gegen die guten Sitten verstoßen. Spätestens nach Hinweis darauf werden wir sie unverzüglich aus unseren Angeboten entfernen.

Kauf von Digital-Produkten (eBook, Präsentationen, PDFs)

  1. Der Kauf von Digitalprodukten erfolgt über unseren Partner Digistore24.de. Für Bestellung über dieses Portal gelten die dortigen AGB und Widerrufsbedingungen (https://www.digistore24.com/page/terms) Über den Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie bei Bestellungen im Online Shop auch umgehend eine automatisch generierte Zugangsbestätigung. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst dadurch zustande, dass die bestellte Ware an Sie versendet bzw. Ihr Kundenkonto zur Nutzung der Online/Downloadangebote freigeschaltet wird.

Kauf von Print-Produkten ( Einzelexemplar)

  1. Der Kauf eines Printproduktes erfolgt über unseren Partner Amazon. Für Bestellung über diese Plattform gelten die dortigen AGB und Widerrufsbedingungen (https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html/?ie=UTF8&nodeId=505048). Indem Sie im Online Shop die Funktion „zahlungspflichtig bestellen“ auslösen oder uns Ihren Warenwunsch per Post, Fax, E-Mail oder Telefon übermitteln, geben Sie ein verbindliches Angebot ab, die in den Warenkorb gelegten, oder in Ihrem Schreiben oder Telefonat aufgezählten Produkte zu kaufen.
  2. Über den Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie bei Bestellungen im Online Shop auch umgehend eine automatisch generierte Zugangsbestätigung. Diese stellt jedoch noch nicht unsere Annahmeerklärung dar. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst dadurch zustande, dass die bestellte Ware an Sie versendet bzw. Ihr Kundenkonto zur Nutzung der Online/Downloadangebote freigeschaltet wird.

Abschluss von Abonnements

  1. Der Kauf eines Abonnements erfolgt über ZENO. Für Bestellung über das Formular gelten diese AGB und Widerrufsbedingen. Über den Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie nach Übermittlung des Formulars eine Zugangsbestätigung. Der Vertrag kommt grundsätzlich erst dadurch zustande, dass die bestellte Ware an Sie versendet bzw. Ihr Kundenkonto zur Nutzung der Online/Downloadangebote freigeschaltet wird.
  2. Die Mindestlaufzeit unserer Abos beträgt ein Jahr. Es verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Erscheinen des letzten Heftes des Berechnungszeitraumes gekündigt wird.

Preise, Versandkosten, Lieferbedingungen

  1. Preise sind Endpreise in Euro. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn dies so ausgewiesen ist.
  2. Wenn Sie über den Web-Shop bei Amazon bestellt haben, gelten die dort ausgewiesenen Versandkosten und Lieferbedingungen.
  3. Unsere Preise der Produkten und für den Versand unterliegen korrespondierend zu den Preisen unserer Zulieferer und Dienstleister einmal jährlich einer Anpassung.
  4. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung von Bestellungen, die über Formulare auf www.transformationleader.de eingegangen sind, ab Lager an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 21 Tagen ab Eingang der Bestellung ohne Abzug von Skonto fällig.
  5. Bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung verbleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.
  6. Ein Recht zur Aufrechnung billigen wir nur zu, wenn entsprechende Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt sind. Außerdem ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wer einen Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis nachweisen kann.

III. Anzeigenschaltungen

Für die Schaltung von Anzeigen und sonstigen Werbemitteln in den Print- und Onlinemedien der ZENO GmbH („ZENO“), Bonngasse 10, 53111 Bonn, gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)

  1. Mit der Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die jeweils gültige Preisliste der ZENO für Werbeaufträge als verbindlich an.
  2. Ein „Auftrag“ im Sinne dieser AGB ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (gemeinsam „Anzeigen“) von Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) in der Publikation Transformation Leader zum Zweck der Verbreitung.
  3. Aufträge können persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, Telefax oder per Internet aufgegeben werden. ZENO haftet nicht für Übermittlungsfehler. Der Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch ZENO zustande. Auftragsbestätigungen über EDV (z.B. per E-Mail) sind auch ohne Unterschrift rechtsverbindlich. Bei Einwendungen hat der Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung dieser schriftlich zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Schweigen des Auftraggebers als Zustimmung zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung. Nach Anzeigenschluss sind Stornierungen, Änderungen von Größen, Formaten und Wechsel von Farben nicht mehr möglich.
  4. „Abschluss“ ist ein Auftrag über mehrere Anzeigen, bei dem die einzelnen Veröffentlichungen der Anzeigen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Die in der Preisliste vorgesehenen Rabatte werden nicht gewährt für Auftraggeber, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird.
  5. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die ZENO nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass ZENO zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich von ZENO beruht.
  6. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von ZENO mit dem Wort „Anzeige“ deutlich gekennzeichnet.
  7. ZENO behält sich vor, Aufträge ganz oder teilweise abzulehnen oder zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen, insbesondere gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder des Jugendschutzrechts, verstößt oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für ZENO wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder wenn Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten.
  8. Beilagenaufträge sind für ZENO erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils von Transformation Leader erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung von ZENO. Die Ablehnung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  9. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Bei der Anlieferung von Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format und den technischen Vorgaben von ZENO entsprechende Vorlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel rechtzeitig bis zum Druckunterlagenschluss anzuliefern. Liegen ZENO die Druckunterlagen bis zum Druckunterlagenschluss nicht oder nicht vollständig vor, so wird bei einem Abschluss das vorher geschaltete Motiv wiederholt. Bei einer Einzelanzeigenschaltung wird der gesamte Anzeigenpreis berechnet. Kosten von ZENO für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen. Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übertragung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass diese frei von Computerviren sind. Entdeckt ZENO auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen könnte. ZENO behält sich vor, den Auftraggeber auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn ZENO durch Computerviren Schäden entstanden sind und diese Viren über Druckunterlagen oder andere Dateien des Auftraggebers eingeschleust wurden.
  10. Druckunterlagen/Medien werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Druckunterlagen/Medien werden nicht länger als ein Jahr nach letzter Einschaltung von ZENO aufbewahrt.
  11. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige oder bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. ZENO hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder diese für ZENO nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt ZENO eine ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht werden. Bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen Reklamationen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Lieferung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Eine Haftung von ZENO für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet ZENO darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Alle gegen ZENO gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.
  12. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. ZENO berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
  13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
  14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen von 5 Prozentpunkte über dem üblichen Bankzins sowie die Einziehungskosten berechnet. ZENO kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist ZENO berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen
  15. ZENO liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von ZENO über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
  16.  Aus einer Auflagenminderung kann ein Anspruch auf Preisminderung bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie 25% der Garantieauflage beträgt. Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziffer 20 bleibt unberücksichtigt. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte Auflage des vorausgegangenen Kalenderjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn ZENO dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
  17. Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste von ZENO zu halten. Agenturprovision wird nur an nachgewiesene Agenturen vergütet. ZENO behält sich die Rückforderung geleisteter Agenturprovision an nicht nachgewiesene Agenturen vor.
  18. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unternehmern wirksam, wenn sie von ZENO mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Für Anzeigen auf Sonderseiten und in Sonderbeilagen kann ZENO von der Preisliste abweichende Preise festsetzen.
  19. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit und die Übermittlung der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt ZENO im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird ZENO von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ZENO nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber räumt ZENO die für die zweckgemäße Nutzung der Anzeigen in den jeweiligen Print- und Onlinemedien erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte ein, insbesondere die jeweils erforderlichen Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, zu öffentlichem Zugänglichmachen, Einstellen in einer Datenbank, Entnahme aus einer Datenbank und Bereithalten zum Abruf, und zwar zeitlich, räumlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang.
  20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb von ZENO als auch in fremden Betrieben, derer sich ZENO zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient – hat ZENO Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten vereinbarten Leistung. Bei geringeren Auslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht.
  21. Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farbproof mit Medienkeil zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farbproof können Farbabweichungen entstehen. Diese begründen keinen Preisminderungsanspruch.
  22. Unerwünschte Druckresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den technischen Angaben zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen zurückführen lassen, begründen keinen Preisminderungsanspruch.
  23. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung und Aufträgen aus dem Ausland behält sich ZENO vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen. Bei Aufträgen aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass Steuerbefreiung besteht und vom Auftraggeber schriftlich nachgewiesen wird. ZENO behält sich die Berechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht bejaht. ZENO behält sich das Recht vor, fehlerhafte Auftragsrechnungen innerhalb von sechs Monaten nach Rechnungsstellung zu korrigieren.

IV. Sonstiges

Datenschutz

  1. Wenn Sie sich bei unseren digitalen Angeboten registrieren, speichern wir in einem Nutzerkonto personenbezogene Daten wie Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre E-Mail-Adresse, Ihren gewählten Benutzernamen und das Passwort. Damit können wir Sie anmelden und Ihnen überhaupt erst die Angebote machen, für die Sie sich registrieren. Als Benutzernamen können Sie ein Pseudonym nutzen, sodass andere Leser Ihren Namen nicht erfahren.
  2. Ihre Nutzungsberechtigung nach der Registrierung gilt nur für Sie persönlich. Sie ist nicht übertragbar. Sie müssen wahrheitsgemäße, genaue und vollständige Daten angeben und diese immer aktuell halten. Sie sind für ein geeignetes sicheres Passwort und dessen Geheimhaltung selbst verantwortlich – unternehmen Sie bitte alles Mögliche und Nötige, um den Missbrauch Ihres persönlichen Zugangs zu unseren Angeboten auszuschließen. Erlangen Sie Kenntnis vom Missbrauch, so ist ZENO hiervon unverzüglich zu unterrichten. Bei Missbrauch ist ZENO berechtigt, den Zugang zu den Datenbanken zu sperren. Der Kunde haftet für einen von ihm zu vertretenden Missbrauch.
  3. Weiteres regeln die Datenschutzerklärungen von https://www.zeno24.de/datenschutzerklaerung/ und https://transformationleader.de/datenschutz/

Widerruf

  1. Sollten Sie als Verbraucher eine Bestellung online, per E-Mail, Brief, Telefon oder Telefax abgegeben haben, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In diesem Fall können Sie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie die Ware in Besitz genommen haben. Die Widerrufsfrist bei Bestellungen von Abos beginnt an dem Tag, an dem Sie die erste Ware in Besitz genommen hat.
  2. Außerdem besteht ein Widerrufsrecht nicht beim Abschluss von Zeitschriften-Abonnements, sofern der Wert des Abonnements bis um ersten Kündigungstermin unter 200,00 € liegt.
  3. Im Falle eines Widerrufs oder Rücktritts trägt der Widerrufende/Zurücktretende die Kosten der Rücksendung.
  4. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns lediglich eine eindeutige Erklärung (z. B. ein Brief, Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zukommen lassen. Per Brief an:

ZENO GmbH

Bonngasse 10

53111 Bonn

info@zeno24.de

 

Streitbeilegung für Verbraucher

  1. Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen. Eine Pflicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle besteht nicht.
  2. ZENO nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

 

Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine in diesen Bedingungen enthaltene Regelung unwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.
  2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim.